Feuerlöscheinrichtungen

Unter Feuerlöscheinrichtungen versteht man

  • tragbare oder fahrbare Feuerlöscher
  • ortsfeste Anlagen (z. B. Sprinkleranlagen)
  • Löschfahrzeuge
  • gefüllte Löschsand- oder Löschwasserbehälter
  • Löschdecken
  • Löschbrausen

Jede Arbeitsstätte muss je nach Abmessung und Nutzen, Brandgefährdung und der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit ausreichend geeigneten Feuerlöscheinrichtungen sowie wie Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.