Unter Feuerlöscheinrichtungen versteht man
- tragbare oder fahrbare Feuerlöscher
- ortsfeste Anlagen (z. B. Sprinkleranlagen)
- Löschfahrzeuge
- gefüllte Löschsand- oder Löschwasserbehälter
- Löschdecken
- Löschbrausen
Jede Arbeitsstätte muss je nach Abmessung und Nutzen, Brandgefährdung und der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit ausreichend geeigneten Feuerlöscheinrichtungen sowie wie Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.