Nutzen Sie die Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds für Ihre Weiterbildung.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Förderprogramm Fachkursförderung die überbetriebliche Weiterbildung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds. Sie erhalten als Teilnehmer einen Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 45 %.
Es werden folgende Zielgruppen (Kursteilnehmende) gefördert:
- Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss. (Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.)
- Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg.
- Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
- Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
- Ausbilder und Ausbilderinnen in überbetrieblichen beruflichen Bildungszentren der Wirtschaft, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.esf-bw.de
Einfach und bequem: Die Beantragung der Fördermittel übernimmt das FHB komplett für Sie. Den Zuschuss ziehen wir direkt von Ihrer Rechnung ab. Dazu benötigen wir von Ihnen lediglich die beiden folgenden Fragebögen („Zielgruppenabfrage“ und „Teilnehmerdaten“) ausgefüllt zurück. Einfach hier downloaden, ausfüllen, vom Teilnehmer unterschreiben lassen und an das FHB senden.
Zur Antragstellung senden Sie uns bitte die beiden unten stehenden Fragebögen vollständig ausgefüllt zu.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Telefon 07428 408 909-2
Fragebogen Zielgruppenabfrage (Excel-Liste)
Fragebogen für Teilnehmende (PDF-Formular zum Herunterladen und im Adobe Reader ausfüllen)
