Alle Maßnahmen, die einem Brand oder der Ausbreitung eines Brandes durch Rauch und Feuer vorbeugen, werden als Brandschutz verstanden. Weitere Bestandteile sind die Rettung von Menschen und Tieren sowie Maßnahmen, um die Löscharbeiten bei einem Brand zu ermöglichen.
Die genauen Vorschriften können Sie in der Landesbauordnung § 15 einsehen unter: http://www.landesrecht-bw.de