Häufig gestellte Fragen zu unseren Auffrischungsschulungen
Eine Jahresunterweisung ist eine Pflichtunterweisung, die mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden muss – zum Beispiel für elektrotechnisch unterwiesene Personen nach DGUV Vorschrift 3. Eine Auffrischungsschulung dient dagegen gezielt der Aktualisierung einer bereits erworbenen Qualifikation, wenn sich Normen geändert haben oder ein längerer Tätigkeitsunterbruch vorliegt.
Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) müssen mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Die Unterweisung muss dokumentiert werden und zeigen, dass die Person weiterhin für die ihr übertragenen Tätigkeiten qualifiziert ist. Arbeitgeber sind für die Durchführung und Dokumentation verantwortlich.
Die Schulung richtet sich an Fachkräfte, die bereits eine Grundqualifikation für Feststellanlagen besitzen und diese gemäß den aktuellen normativen Anforderungen (u.a. DIN EN 14637) auffrischen müssen. Betreiber sind verpflichtet, den Nachweis der aktuellen Kompetenz ihrer eingesetzten Fachkräfte sicherzustellen.
Ja. Nach jeder Schulung beim FHB erhalten Teilnehmende einen Nachweis über die absolvierte Unterweisung oder Auffrischungsschulung. Dieser dient als Dokumentation gegenüber Behörden, Versicherungen und im Rahmen der Betreiberverantwortung.
Ja. Alle Auffrischungsschulungen und Jahresunterweisungen bietet das FHB auch als Inhouse-Seminar direkt in Ihrem Unternehmen an. Das ist besonders effizient, wenn mehrere Mitarbeitende gleichzeitig geschult werden sollen – ohne Anfahrtswege, mit flexibler Terminplanung.
