Auffrischungsschulungen – Qualifikation nachweisbar erhalten

Wer sicherheitsrelevante Anlagen betreibt oder wartet, ist gesetzlich verpflichtet, seine Fachkunde regelmäßig zu aktualisieren. Beim FHB finden Fachkräfte aus Gebäudetechnik und Facility Management gezielt die Wiederholungsschulung oder Jahresunterweisung, die sie für ihren Tätigkeitsbereich brauchen – kompakt, normgerecht und mit anerkanntem Nachweis.

Warum regelmäßige Wiederholungsschulungen gesetzlich verpflichtend sind

Normen, technische Regelwerke und Arbeitsschutzgesetze schreiben für viele sicherheitsrelevante Tätigkeiten in der Gebäudetechnik einen regelmäßigen Qualifikationsnachweis vor. Eine einmalig erworbene Fachkunde reicht nicht dauerhaft aus – Betreiber und Arbeitgeber tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Fachkräfte nachweislich aktuell qualifiziert sind.

  • Betreiberpflichten erfüllen und Haftungsrisiken minimieren
  • Qualifikationsnachweis für Behörden, Prüfstellen und Versicherungen
  • Normenänderungen und neue Vorschriften sicher im Blick behalten
  • Alle Schulungen auch als Inhouse-Seminar für mehrere Mitarbeitende buchbar

Brandschutzunterweisung und Wiederholungsschulung für Fachkräfte

Brandschutz ist keine einmalige Pflicht – er verlangt kontinuierliche Qualifikation. Wer als Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer oder Fachkraft im Gebäudemanagement tätig ist, muss seine Kenntnisse gemäß ASR A2.2, DGUV Information 205-023 und den landesspezifischen Bauordnungen regelmäßig nachweisen. Beim FHB erhalten Fachkräfte aus Industrie, Facility Management und öffentlicher Verwaltung die anerkannte Auffrischungsschulung Brandschutz – praxisnah, normgerecht und mit zertifiziertem Teilnahmenachweis.

Inhalte der Wiederholungsschulung Brandschutz

Die Auffrischungsschulung Brandschutz beim FHB vermittelt aktuelles Wissen zu gesetzlichen Pflichten, technischen Brandschutzmaßnahmen und dem korrekten Verhalten im Brandfall. Typische Schulungsinhalte umfassen:

  • Rechtliche Grundlagen: ASR A2.2, DGUV-Vorschriften, Landesbauordnung
  • Aufgaben und Pflichten des Brandschutzbeauftragten und der Brandschutzhelfer
  • Brandklassen, Löschmittel und Feuerlöscherprüfung
  • Flucht- und Rettungswege – Planung, Freihaltung und Beschilderung
  • Brandschutzordnung Teil A, B und C – Aktualisierung und Aushang
  • Evakuierung und Alarmorganisation im Ernstfall

Wiederholungsschulung für Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)

Elektrotechnische Arbeiten an Anlagen, Maschinen und Betriebsmitteln erfordern eine nachweisbare, aktuelle Fachkunde. Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3), die VDE 0100 und DIN VDE 0105-100 schreiben fest, dass Elektrofachkräfte sowie elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) ihre Qualifikation regelmäßig auffrischen müssen. Beim FHB finden Sie die anerkannte Auffrischungsschulung Elektrotechnik – praxisorientiert, normgerecht und mit Zertifikat für Behörden, Versicherungen und Prüfstellen.

Schulungsinhalte: Was die Wiederholungsschulung Elektrotechnik umfasst

Die Auffrischungsschulung Elektrotechnik beim FHB orientiert sich an den aktuellen Normen und vermittelt sicherheitsrelevantes Fachwissen für den elektrischen Betrieb von Anlagen und Betriebsmitteln:

  • Rechtsgrundlagen: DGUV Vorschrift 3, VDE 0100-600, DIN VDE 0105-100
  • Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag – Basisschutz und Fehlerschutz
  • Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV V3
  • Arbeiten unter Spannung (AuS) – Voraussetzungen und Schutzkonzept
  • Freischalten, Sichern, Prüfen – die 5 Sicherheitsregeln in der Praxis
  • Fehlerstromschutzschalter (RCD/FI), Überstromschutz und Potentialausgleich
  • Aktuelle Normenänderungen und deren betriebliche Umsetzung

Häufig gestellte Fragen zu unseren Auffrischungsschulungen