Vorschriften und Verordnungen sind beim Thema Brandschutz noch wichtiger als bei anderen Fortbildungen zur Haus- und Betriebstechnik. Sie ändern sich allerdings so häufig, dass Brandschutzhelfer, Sprinklerwarte, Wartungstechniker und andere Mitarbeiter im Brandschutz sich durch regelmäßige Schulung und Weiterbildung auf dem Laufenden halten müssen.
Das ist oft sogar vorgeschrieben: Alle zwei Jahre müssen Techniker ihre Kenntnisse zur Errichtung und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen auffrischen. Fachkräfte für Feststellanlagen müssen ihren Kompetenznachweis immerhin alle fünf Jahre aktualisieren. Hier lohnt sich gerade jetzt eine Weiterbildung: Erst 2018 ist eine Neufassung der DIN 14677 zur Instandhaltung von elektrischen Feststellanlagen an Brandschutztüren und -klappen erschienen.