Wartungsvertrag

Ein Wartungsvertrag regelt alle Maßnahmen der vorbeugenden Instandhaltung. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung einen Wartungsvertrag anzubieten bzw. abzuschließen. Ein Wartungsvertrag sollte folgende Bestandteile beinhalten:

  • Genaue Bezeichnung der Vertragspartner
  • Bezeichnung des Wartungsgegenstandes
  • Checkliste für Wartungsumfang erstellen
  • Preisvereinbarung
  • Kosten für Verschleißteile, Schäden und Reparaturen ausschließen
  • Laufzeit des Vertrages festlegen (Verlängerungsklausel, Lohngleitklausel)
  • Kündigungsmöglichkeiten