Ein Wartungsvertrag regelt alle Maßnahmen der vorbeugenden Instandhaltung. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung einen Wartungsvertrag anzubieten bzw. abzuschließen. Ein Wartungsvertrag sollte folgende Bestandteile beinhalten:
- Genaue Bezeichnung der Vertragspartner
- Bezeichnung des Wartungsgegenstandes
- Checkliste für Wartungsumfang erstellen
- Preisvereinbarung
- Kosten für Verschleißteile, Schäden und Reparaturen ausschließen
- Laufzeit des Vertrages festlegen (Verlängerungsklausel, Lohngleitklausel)
- Kündigungsmöglichkeiten