Trinkwasserhygiene

Die gesetzlichen Grundlagen der Trinkwasserhygiene bilden die EU-Trinkwasserrichtlinie, jeweiligen nationalen Gesetze und Trinkwasserverordnung. In der Trinkwasserhygiene wird die mögliche Qualitätsbeeinträchtigung des Trinkwassers innerhalb von Trinkwasserinstallationen beleuchtet. Dabei werden drei Gruppen der Qualitätsbeeinträchtigung unterschieden:

  • Physikalische Qualitätsbeeinträchtigung: Physikalische Beeinträchtigungen sind im Wasser gelöster Kalk, Geruchsbildung oder Verfärbungen des Trinkwassers. Gelöster Kalk ist die am häufigsten wahrgenommene Qualitätsbeeinträchtigung.
  • Chemische Qualitätsbeeinträchtigung: Wenn chemische Substanzen in erhöhter Konzentration auftreten, können chemische Qualitätsbeeinträchtigungen entstehen.
  • Mikrobiologische Qualitätsbeeinträchtigung: Trinkwasser wird nie steril sein und enthält trotz Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen Mikroorganismen. Diesen werden in vier Gruppen eingeteilt:
    • Natürliche Flora ohne hygienische Relevanz (kommt in jedem Trinkwasser vor)
    • Anstieg koloniebildender Einheite, Auftreten von Einzellern; Beginn einer hygienschen Relevanz
    • Stark erhöhte koloniebildende Einheiten, Trinkwasser verändert sich im Geruch, Geschmack und Aussehen; hohe hygienische Relevanz
    • Auftreten von Krankheitserregern; hohe hygienische Relevanz