Die gesetzlichen Grundlagen der Trinkwasserhygiene bilden die EU-Trinkwasserrichtlinie, jeweiligen nationalen Gesetze und Trinkwasserverordnung. In der Trinkwasserhygiene wird die mögliche Qualitätsbeeinträchtigung des Trinkwassers innerhalb von Trinkwasserinstallationen beleuchtet. Dabei werden drei Gruppen der Qualitätsbeeinträchtigung unterschieden:
- Physikalische Qualitätsbeeinträchtigung: Physikalische Beeinträchtigungen sind im Wasser gelöster Kalk, Geruchsbildung oder Verfärbungen des Trinkwassers. Gelöster Kalk ist die am häufigsten wahrgenommene Qualitätsbeeinträchtigung.
- Chemische Qualitätsbeeinträchtigung: Wenn chemische Substanzen in erhöhter Konzentration auftreten, können chemische Qualitätsbeeinträchtigungen entstehen.
- Mikrobiologische Qualitätsbeeinträchtigung: Trinkwasser wird nie steril sein und enthält trotz Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen Mikroorganismen. Diesen werden in vier Gruppen eingeteilt:
- Natürliche Flora ohne hygienische Relevanz (kommt in jedem Trinkwasser vor)
- Anstieg koloniebildender Einheite, Auftreten von Einzellern; Beginn einer hygienschen Relevanz
- Stark erhöhte koloniebildende Einheiten, Trinkwasser verändert sich im Geruch, Geschmack und Aussehen; hohe hygienische Relevanz
- Auftreten von Krankheitserregern; hohe hygienische Relevanz