Brandschutztüren

Feuerschutzabschlüsse, umgangssprachlich Brandschutztüren, sind selbstschließende Abschlüsse, die im eingebauten und geschlossenen Zustand den Feuereintritt verhindern. Gefordert werden solche Brandschutztüren in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden. Brandschutztüren werden in drei Kategorien eingestuft: Feuerhemmend (T30), hochfeuerhemmend (T60) und feuerbeständig (T90). Die Zahl hinter T gibt die Dauer in Minuten an, wie lange die Brandschutztür den Durchtritt des Feuers verhindern und sich dann noch öffnen lassen muss. Brandschutztüren müssen immer selbstschließend sein und dürfen in keinem Fall mit Keilen o. ä. offen gehalten werden. Dies ist in Deutschland strafbar.