Alle Regeln, die den Brandschutz beim Betrieb und Bewohnen von Gebäuden sowie Vorschriften für die Anlage und Ausführung des Baukörpers selbst betreffen, werden unter dem Begriff "Baulicher Brandschutz" zusammengefasst. Der bauliche Brandschutz beginnt bereits mit dem Bebauungsplan:
Feuerwehrfahrzeuge müssen das Gebäude gut erreichen können und die Zufahrtsmöglichkeiten ausreichend ausgewiesen werden. Ebenso muss die maximale Gebäudehöhe an die Möglichkeiten der zuständigen Feuerwehr angepasst sein. Besonders acht gegeben werden muss bei der Gestaltung und Ausführung des Baukörpers. Tragende Teile (Stützen, Träger) müssen dem Feuer ausreichend standhalten können. Mauern an angrenzenden Gebäuden müssen spezielle Brandschutzmauern sein. Genauso müssen bestimmte Türen als Brandschutztüren ausgeführt sein. Auch die Wand- und Deckendurchbrüche müssen einen besonderen Brandschutz vorweisen. Allgemein gilt: Feuersichere oder schwer entflammbare Materialien verwenden, Fluchtwege gewährleisten und Feuerlösch- und meldeeinrichtungen vorsehen.