Arbeitssicherheitsgesetz

Im Arbeitssicherheitsgesetz wird geregelt, wie der Arbeitgeber die Arbeitssicherheit zu gewährleisten hat: 

§ 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Nach diesem Gesetz hat der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. 

Den gesamten Gesetzesauszug finden Sie unter: http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/arbeitssicherheitsgesetz.html