Schulung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP)

Sie müssen nicht Elektriker sein, um ortsveränderliche elektrische Geräte zu prüfen. Nach einer Fortbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) dürfen Sie diese wichtige Aufgabe unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft übernehmen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene jährliche EUP-Auffrischungsschulung belegen Sie einfach beim FHB.

Eine EUP-Schulung als Chance für Mitarbeiter und Betriebe

Viele Arbeitgeber machen mit der Fortbildung zur EuP ihre ungelernten oder fachfremden Mitarbeiter zu wertvollen Helfern. Auch Monteure, Servicetechniker oder Hausmeister können dank der Fortbildung beim FHB einfache elektrotechnische Aufgaben übernehmen. Damit entlasten elektrotechnische unterwiesene Personen effektiv die Elektrofachkräfte des Betriebs, die mehr Zeit für anspruchsvollere Aufgaben gewinnen.

Die EuP-geschulte Person unterstützt somit laut Gesetzgeber eine Elektrofachkraft für die unterwiesenen und beauftragten Aufgaben. Die Elektrofachkraft, z.B. die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten, hat dafür Sorge zu tragen, dass die EuP nur mit den für sie geeigneten Aufgaben beauftragt wird.

Was sind die Aufgaben einer elektrotechnisch unterwiesenen Person?

Eine Auswahl der Aufgaben, die eine EuP durchführen darf:

  • Betätigen von Leitungsschutzschaltern, Fehlerstrom-Schutzschalter
  • Wechseln von Leuchtmitteln und Sicherungseinsätzen
  • Auswechseln von Sicherungen bis 63 A und Wechseln bei Niederspannungs-Hochleistungs-Sicherungssystems
  • Prüfung am Fehlerstrom-Schutzschalter
  • Messen der Spannungsfreiheit und Störungssuche in Hilfsstromkreisen

Praktische Vorteile der EuP-Schulung:

  • Fortbildung als Chance für ungelernte Mitarbeiter
  • Geringere Personalkosten
  • Entlastung der Elektrofachkräfte
  • Schaffung zusätzlicher Kapazitäten mit vorhandenem Personal