Sachkunde für brennbare Kältemittel – Schulung, Zertifikat & sichere Anwendung

Mehrere Lüftungsanlagen befestigt an einer metallverkleideten Wand, ohne erkennbare Aktivität. Die Geräte sind parallel angeordnet und weisen Lüfter an den Vorderseiten auf.

Was sind brennbare Kältemittel? – Grundlagen, Eigenschaften & Sicherheitsgruppen

Die Klimakrise geht uns alle an. Brennbare Kältemittel wie Propan sind für die Kältetechnik eine echte Chance: Sie erzeugen Kälte effizient und deutlich klimafreundlicher als fluorierte F‑Gase – erfordern aber auch mehr Sachkunde und Verantwortungsbewusstsein.

Definition und physikalische Eigenschaften

Brennbare Kältemittel übertragen Wärme in Kälteanlagen oder Wärmepumpen – mit einem Haken: Sie können sich entzünden. Meist handelt es sich um Kohlenwasserstoffe wie Propan, die zwar gute thermodynamische Eigenschaften haben, aber auch höhere Anforderungen an die Fachkunde und Instandhaltung stellen. Ohne fundierte Sachkunde geht hier nichts.

ISO 817 & Sicherheitsgruppen (A1, A2L, A2, A3)

Die Norm ISO 817 räumt die vielen verschiedenen Kältemittel auf. Sie werden acht Sicherheitsgruppen zugeordnet, je nach Brennbarkeit und Toxizität. A steht für geringe Giftigkeit, B für höhere. Die Zahl beschreibt die Brennbarkeit – von schwer entflammbar (1) bis hochentzündlich (3). A3 bedeutet: hochentzündlich, aber wenig giftig. Zu dieser Gruppe gehört zum Beispiel Propan. Wer mit solchen Stoffen arbeitet, muss diese Sicherheitsgruppen kennen – und richtig handeln. Die Norm ISO 817 wurde im November 2024 veröffentlicht.

Brennbarkeit, Explosionsgrenzen und Zündverhalten

Jedes brennbare Kältemittel hat seine eigenen Zündtemperaturen und Explosionsgrenzen. Kohlenwasserstoffe, die aus Lecks ausströmen, können mit Luft ein brisantes Gemisch bilden und sich entzünden – je nach Sicherheitsgruppe unterschiedlich schnell. Für die Lecksuche, Rückgewinnung und sichere Instandhaltung von Kälteanlagen und Wärmepumpen müssen Sie die Eigenschaften dieser Stoffe kennen.

GWP-Wert & Klimarelevanz

Die gute Nachricht: Viele brennbare Kältemittel wie Propan haben einen erfreulich niedrigen GWP-Wert (Global Warming Potential) – sind also keine Treibhausgase und damit eine umweltfreundlichere Alternative zu fluorierten Kältemitteln. Ihre Nutzung erfordert zwar spezielle Sachkunde, jedoch wird die Klimarelevanz von Kältemitteln immer wichtiger.

Sachkunde für brennbare Kältemittel – Abgrenzung zur Fachkunde & gesetzliche Pflicht

Nehmen Sie die Arbeit mit Stoffen wie Propan, Isobutan und Ammoniak nicht auf die leichte Schulter. Sie tragen eine große Verantwortung. Wer Kälteanlagen oder Wärmepumpen installiert oder wartet, braucht dafür viel technisches Wissen rund um Kälte und muss sich der Gefahren bewusst sein.

Unterschied zwischen Sachkunde und Fachkunde

Oft werden Sachkunde und Fachkunde verwechselt. Dabei gibt es klare Unterschiede:

  • Fachkunde beschreibt allgemein vorhandenes technisches Know-how, ist aber kein geschützter Begriff.
  • Sachkunde hingegen ist klar definiert: Sachkundig ist, wer an einem anerkannten Seminar über das jeweilige Thema teilgenommen hat. Für viele Tätigkeiten ist eine Sachkundebescheinigung, also ein entsprechendes Zertifikat, erforderlich. Zur Sachkunde rund um Klima und Kälte gehört die Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung, Lecksuche und die Einhaltung von Normen.

Wer benötigt eine Sachkundebescheinigung?

Dem Klima zuliebe: Die neue EU‑F‑Gase-Verordnung 2024/573 schränkt den Einsatz fluorierter Kältemittel massiv ein. Gleichzeitig kümmert sie sich um die Alternativen und legt fest: Auch wer mit „relevanten Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen einschließlich gegebenenfalls natürlicher Kältemittel“ umgeht, braucht eine Sachkundebescheinigung. Zur Praxis hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 erlassen, die die  DVO (EU) 2015/2067 ersetzt. Die EU‑F‑Gase-Verordnung 2024/573 wird in Deutschland von der ChemKlimaschutzV konkretisiert und ergänzt.

 

Die DIN EN ISO 22712 legt außerdem die Sachkunde fest, die für verschiedene Kühlsysteme notwendig ist. Das beinhaltet auch den Umgang mit brennbaren Kältemitteln.

SHK-Berufe & das Kälteanlagenbauerhandwerk

Für SHK-Betriebe und das Kälteanlagenbauerhandwerk gilt: Wer an Anlagen mit Propan oder anderen brennbaren Stoffen arbeitet, braucht solide Sachkunde. Sonst sind viele Aufgaben tabu – etwa Lecksuche oder Rückgewinnung. Eine klare Abgrenzung zur Fachkunde hilft, gesetzliche Anforderungen korrekt umzusetzen und sicher mit Kälte umzugehen.

Bedeutung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)

Die ChemKlimaschutzV ist für alle, die mit fluorierten Kältemitteln arbeiten, Pflichtlektüre. Sie schreibt unter anderem die Sachkunde, Dichtheitskontrollen und Dokumentationspflichten für fluorierte Treibhausgase vor und konkretisiert und ergänzt dabei die EU-F-Gase-Verordnung. Wer an Kälteanlagen oder Wärmepumpen arbeitet, muss die Verordnung kennen – damit die Anlagen Kälte möglichst klimafreundlich erzeugen.

Schulung & Zertifikat: So erwerben Sie die Sachkunde nach Kategorie A1 oder A2 (Kategorien I und II)

Er ist sehr begehrt: Wer mit Kältemitteln arbeitet, braucht mehr als nur Fachwissen – nämlich den so genannten Kälteschein, ein offizielles Zertifikat, das zur Arbeit an Kälteanlagen berechtigt und das es in verschiedenen Kategorien gibt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 bringt hier wichtige Änderungen: Die neuen Kategorien A1, A2, B, C, D und E ersetzen die bisherigen Kategorien I bis IV. Kategorien A1 und A2 entsprechen ungefähr I und II. Die neuen Kategorien sind nicht zu verwechseln mit den Sicherheitsgruppen von Kältemitteln.

Anforderungen an Teilnehmer

Die Teilnahme an einer Schulung der Kategorien A1 oder A2 setzt einiges voraus: Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im SHK-Bereich, Elektrohandwerk oder in einem metallverarbeitenden Beruf mit Gesellenabschluss sind Pflicht. Wer aus anderen Gewerken kommt, braucht zusätzlich eine Lötschulung – inklusive Hartlöten unter Stickstoff und Arbeiten mit Silberlot. Die Anforderungen an die Teilnehmer der Kälte-Schulungen sind also hoch.

Schulungsinhalte Theorie & Praxis

Seitenweise Lernstoff: Auf mehr als zehn Seiten listet  Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 die Inhalte der Schulungen rund um Kälte detailliert auf: grundlegendes Wissen zur Thermodynamik, zu Aufbau und Funktionsweise von Kälteanlagen sowie zur Montage, Inbetriebnahme und Wartung. Ein Schwerpunkt liegt auf der praktischen Anwendung, zum Beispiel bei Dichtheitsprüfungen, Lecktests und dem korrekten Umgang mit Kältemitteln. Zusätzlich werden Umweltvorschriften, sicherheitsrelevante Aspekte und die rechtlich geforderte Dokumentation umfassend behandelt.

Prüfungsmodalitäten & Zertifikate

Am Ende der Schulung kommt das Wichtigste: die Prüfung, die theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten testet. Schließlich halten die Teilnehmer ihr Zertifikat in der Hand, das ihre Sachkunde gemäß ChemKlimaschutzV nachweist und mit dem sie wichtige Arbeiten an Klimaanlagen übernehmen dürfen:

  • Kategorie A1: Dichtheitskontrollen, Rückgewinnung, Installation, Wartung und Instandhaltung an Kälteanlagen und Wärmepumpen
  • Kategorie A2 deckt dieselben Tätigkeiten ab – allerdings nur an Anlagen mit bis zu 3 kg Kältemittelfüllung (6 kg bei hermetisch geschlossenen Systemen).

Unsere Referenten bereiten Sie gut auf die Prüfung am Ende der Schulungen nach § 5 ChemKlimaSchutzV vor.

Bei uns können Sie diese Schulungen absolvieren:

Kategorie A1

Kategorie E

Brennbare Kältemittel

Schulung & Zertifikat

So erwerben Sie die Sachkunde zu brennbaren Kältemitteln

Viele Kältefachleute haben großen Respekt vor brennbaren Kältemitteln. Das ist auch durchaus berechtigt. Aber mit einer speziell darauf fokussierten Schulung sind Sie gut gewappnet und auf der sicheren Seite.

Schulungsinhalte Theorie & Praxis zu brennbaren Kältemitteln

Fundiertes Wissen gibt Sicherheit: Die Schulung zur Sachkunde für brennbare Kältemittel vermittelt alles Wichtige für den sicheren und normgerechten Umgang mit Kältemitteln der Kategorien A2L, A2 und A3. Behandelt werden zentrale Themen wie die rechtlichen Grundlagen, Sicherheitsanforderungen bei Planung, Installation und Betrieb sowie Besonderheiten bei Wartung, Instandhaltung und Leckagekontrolle. Die Teilnehmer erhalten zudem einen Überblick über die Eigenschaften brennbarer Kältemittel, ihre Einsatzbereiche in der Praxis sowie Hinweise zu Transport und Lagerung. Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das ihre erworbene Qualifikation bestätigt. Die Schulung basiert auf der EN 22712.

Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Schulung ist anspruchsvoll: Für die Teilnahme wird ein Sachkunde-Zertifikat der Kategorie I oder II nach § 5 ChemKlimaSchutzV bzw. der Kategorie A1 oder A2 gemäß Verordnung (EU) 2024/2025 vorausgesetzt. Das Seminar baut auf der bestehenden Sachkunde gemäß ChemKlimaSchutzV auf und erweitert sie um den speziellen Bereich brennbarer Kältemittel. Es ersetzt oder ergänzt jedoch nicht die grundlegende Sachkundeschulung nach ChemKlimaSchutzV oder ChemOzonSchichtV.

Wer profitiert von der Teilnahme an den Schulungen

Die Schulung richtet sich gezielt an Fachkräfte aus der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik, die in ihrem Berufsalltag mit brennbaren Kältemitteln arbeiten oder künftig arbeiten werden. Sie bietet praxisnahe Inhalte, mit besonderem Fokus auf die sicherheitstechnischen und rechtlichen Anforderungen im Umgang mit diesen Stoffen.

Wo kann man die Schulungen absolvieren?

Die Sachkundeschulungen zu Kälte und Kältetechnik werden bundesweit angeboten – z. B. von TÜV, Fachhochschulen, Handwerkskammern oder anderen Schulungsanbietern. Wichtig ist: Der Anbieter muss offiziell anerkannt sein, damit Sie am Ende ein gültiges Zertifikat in Händen halten. Die Seminare vom Fortbildungswerk Haus- und Betriebstechnik (FHB) über Kälte und Kältetechnik sind seit über 30 Jahren bewährt.

Gewinnen Sie den Durchblick – mit dem Seminar „Sachkunde für brennbare Kältemittel“ vom FHB.

Brennbare Kältemittel im Überblick – Eigenschaften & Beispiele

Brennbare Kältemittel rücken zunehmend in den Fokus, wenn Kälte erzeugt werden soll – nicht zuletzt wegen neuer Normen und Umweltauflagen. Doch was steckt genau dahinter?

Natürliche Kältemittel: Propan (R290), Isobutan (R600a), Ammoniak (R717)

Diese Kältemittel zählen zu den kohlenwasserstoffbasierten Stoffen mit niedrigem Treibhauspotenzial. Besonders Propan überzeugt durch hohe Energieeffizienz und Verfügbarkeit. Aber Vorsicht ist geboten: Diese Stoffe sind brennbar. R717 gehört zur Sicherheitsklasse B2L.  R290 und R600a gehören zu A3, sind also hoch entflammbar. Solange Sie jedoch sorgfältig und fachkundig damit umgehen, gelten diese Kältemittel als sicher. Für die Arbeit mit diesen Kältemitteln und  die Wartung der Kälteanlagen gelten sehr strenge Vorschriften und Normen.

Synthetische Kältemittel: R32 & fluorierte Verbindungen

R32 ist ein fluoriertes Kältemittel mit geringer Brennbarkeit. R32 ist in neuen Klimaanlagen und Wärmepumpen nur bis 2027 erlaubt. Der Grund: Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verbietet schrittweise die Nutzung fluorierter Kältemittel mit hohem GWP (Global Warming Potential). Ab 2027 sind in neuen Split-Kälteanlagen bis 12 kW nur noch Kältemittel mit GWP unter 150 erlaubt; R32 (GWP ≈ 675) fällt damit weg. Die Verordnung fordert außerdem mehr Sachkunde, sichere Instandhaltung und eine konsequente Dichtheitskontrolle.

Vergleich: GWP, Energieeffizienz & Brennbarkeit

Natürliche Kältemittel punkten mit Energieeffizienz und sehr niedrigem GWP – ein klarer Pluspunkt für den Klimaschutz. Ihr Nachteil: Sie sind brennbar, was höhere Anforderungen an Sicherheitskonzepte, Lecksuche, Rückgewinnung und Instandhaltung stellt. Der Vergleich von GWP, Energieeffizienz und Brennbarkeit lohnt sich. Für das SHK‑ und Kälteanlagenbauerhandwerk steigt damit der Bedarf an Fachkunde und Schulung – insbesondere im Hinblick auf neue Normen und Vorschriften.

Kohlenwasserstoffe vs. fluorierte Kältemittel

Kohlenwasserstoffe wie R290 oder R600a sind besonders umweltfreundlich, haben ein sehr niedriges GWP und bieten hohe Energieeffizienz. Der Haken: Sie sind entflammbar. Fachgerechter Umgang ist daher Pflicht. Fluorierte Kältemittel wie R32 sind weniger brennbar, aber deutlich klimaschädlicher und ab 2027 verboten. Kohlenwasserstoffe sind daher auf dem Vormarsch.

Beide Gruppen erfordern spezifisches Know-how und die Einhaltung geltender Normen und Vorschriften.

Kältemittelanlagen sicher betreiben – Installation, Lecksuche, Dichtheitskontrolle

Kohlenwasserstoffe wie Propan sind anspruchsvoller im Handling. Wer damit arbeitet, braucht nicht nur das passende Werkzeug, sondern auch echtes Know-how und ein gutes Gespür für Sicherheit.

Umgang mit brennbaren Kältemitteln in der Praxis

Wer mit Wärmepumpen, Kälteanlagen oder SHK-Systemen arbeitet, weiß: Sicherheit und Fachwissen sind Pflicht. Vor allem bei Kohlenwasserstoffen wie Propan ist besondere Aufmerksamkeit gefragt. Schon bei der Planung und Installation müssen Sicherheitsvorgaben und Normen eingehalten werden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht, ebenso wie geeignete Schutzmaßnahmen und Fachkunde. Nur geschulte Personen mit Zertifikat dürfen an solchen Anlagen arbeiten. Beim Umgang mit brennbaren Kältemitteln in der Praxis heißt das: keine Kompromisse bei Werkzeugen, Schutzkleidung und regelmäßiger Prüfung, denn Sicherheit geht vor.

Lecksuche & Prüfgeräte

Bei der Lecksuche reicht Standard-Equipment nicht aus: Geräte für fluorierte Kältemittel funktionieren bei Stoffen wie Propan nicht. Hier braucht man spezielle elektronische Prüfgeräte. Lecksuchgeräte für fluorierte Kältemittel und CO₂ sind meist Geräte mit Luftdurchsatz. Dagegen messen Lecksuchgeräte für brennbare Kältemittel üblicherweise die Gaskonzentration direkt an der Sensorspitze.

Dichtheitskontrollen gemäß ChemKlimaschutzV

Für brennbare Kältemittel gibt es keine festen Prüfintervalle wie bei F-Gasen, denn Kohlenwasserstoffe sind viel weniger klimaschädlich als fluorierte Gase. Trotzdem: Wer seine Verantwortung ernst nimmt, macht regelmäßig Dichtheitskontrollen –  am besten nach DIN EN 378: Im Teil 4 Anhang D werden diese Prüfintervalle empfohlen: jährlich ab 3 kg, halbjährlich ab 30 kg, vierteljährlich ab 300 kg Füllmenge.

Rückgewinnung & sachgemäße Entsorgung

Kältemittel wie Propan oder andere Kohlenwasserstoffe dürfen nicht einfach so entweichen. Mit einem Absauggerät kann man sie absaugen, verdichten und in eine spezielle Flasche für die Entsorgung oder Wiederverwertung leiten. Die fachgerechte Rückgewinnung und Entsorgung dieser Gefahrstoffe ist wichtig und deswegen Teil der Schulungen für den Kälteschein nach Kategorie A1 und A2.

Anforderungen an Werkzeuge & Schutzmaßnahmen

Sicherheitsgruppe, Werkzeugwahl, Schutzausrüstung: Wer sich um Kälte und Kälteanlagen kümmert, muss wissen, was er tut. Es dürfen auch nur dafür zertifizierte Werkzeuge und Geräte eingesetzt werden. Schutzmaßnahmen wie Belüftung oder Zündquellvermeidung sind Pflicht. Und nur mit passender Schulung ist es erlaubt, mit Kälteanlagen und Wärmepumpen zu arbeiten.

Normen & Vorschriften für brennbare Kältemittel

Wer mit brennbaren Kältemitteln wie Propan arbeitet, kommt um Regeln und Normen nicht herum. Im SHK- und Kälteanlagenbauerhandwerk sind Fachkunde, Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt gefragt.

DIN EN 378 – Sicherheit & Umweltanforderungen

Diese Norm ist so etwas wie das Grundregelwerk für alle, die mit Kälteanlagen oder Wärmepumpen arbeiten – aber leider auch schwer verständlich. Sie regelt das ganze Anlagenleben: wie sie sicher geplant, installiert und betrieben werden; wie sie erweitert, modifiziert, auf neue Kältemittel umgestellt und an neuen Orten in Betrieb genommen werden. Es geht um Lecksuche, Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung und den sicheren Umgang mit Kältemitteln.

ISO 817 – Sicherheitsklassifizierung

Die ISO 817 teilt Kältemittel in acht Sicherheitsgruppen ein – je nachdem, wie giftig oder brennbar sie sind. Propan z. B. ist hoch entflammbar, aber wenig giftig. Diese Einteilung ist wichtig für die Auswahl von Geräten und Sicherheitsmaßnahmen. Sie gehört daher zur Sachkunde über Kältemittel.

IEC 60335-2-40 – Geräteanforderungen für Wärmepumpen & Splitgeräte

Die Norm IEC 60335‑2‑40 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Besondere Anforderungen für elektrisch betriebene Wärmepumpen, Klimageräte und Raumluft-Entfeuchter) betrifft elektrische Geräte mit Kältekreisläufen wie z. B. Wärmepumpen oder Split-Klimageräte. Sie legt Anforderungen für Bauweise, Schutzmaßnahmen und maximale Kältemittelmengen fest. Instandhaltung und Installation erfordern hier technisches Know-how, passende Werkzeuge und geschultes Personal. Die Einhaltung der Norm schützt nicht nur vor Fehlern, sondern auch vor gefährlichen Situationen.

EU-Verordnungen: F-Gase-Verordnung (517/2014) & neue Vorschriften 2024

Auch wenn fluorierte Kältemittel bald weniger genutzt werden, bleibt die F‑Gase-Verordnung wichtig. Sie regelt u. a. die Dichtheitskontrolle, Rückgewinnung und den Umgang mit Treibhausgasen. 2024 erschien die neue, noch strengere EU‑F‑Gase-Verordnung 2024/573 mit mehr Fokus auf brennbare Alternativen wie Propan. Für SHK-Betriebe bedeutet das: Sachkunde erweitern, Anforderungen prüfen und rechtzeitig auf die neuen Regeln einstellen.

Beim FHB werden komplexe Themen verständlich.

In unserem Seminar gewinnen Sie einen klaren Überblick über die Normen und Vorschriften zu brennbaren Kältemitteln.

Sachkunde für brennbare Kältemittel

Sicherheitsanforderungen in der Praxis – Schutzmaßnahmen & Risikoanalyse

Beim Umgang mit brennbaren Kältemitteln wie Propan sind klare Sicherheitsmaßnahmen Pflicht – von der Zündquellenvermeidung über Lüftungskonzepte bis hin zu ausreichenden Raumgrößen. Bereits bei der Planung müssen Brandschutz und passende Sicherheitsabstände berücksichtigt werden. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und eine sorgfältige Dokumentation von Lecksuche, Dichtheitskontrolle und Rückgewinnung sind unverzichtbar.

Explosionsschutzbereiche & Zündquellenvermeidung

Bei brennbaren Kältemitteln wie Propan können schon kleine Leckagen zur Gefahr werden – wenn drei Dinge zusammenkommen: ausgetretenes Gas, Sauerstoff aus der Luft und eine Zündquelle, zum Beispiel Funken, Flammen oder heiße Oberflächen. Deshalb ist die Einteilung in Explosionsschutzbereiche wichtig. Zündquellen müssen zuverlässig ausgeschlossen werden, z. B. durch geeignete Schaltgeräte.

Wer sich mit den Grundlagen des Explosionsschutzes vertraut machen möchte, sollte einen Blick in die DGUV‑Regel 113‑001 werfen. Sie enthält technische Vorgaben zur Vermeidung von Gefahren und zur Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche.

Raumgrößen, Füllmengen & Lüftungskonzepte

Kurz gesagt: Je mehr Kältemittel in der Anlage, desto größer muss der Maschinenraum sein. Die DIN EN 378 legt in Teil 1 Anhang C fest:

  • Wie die zulässige Füllmenge in einem Raum bestimmt wird. Wird dennoch mehr eingefüllt, braucht man zusätzliche Schutzmaßnahmen.
  • Wie Maschinenräume belüftet werden müssen, damit sich Gase nicht sammeln können.

Brandschutz & Sicherheitsabstände

Beim Einsatz brennbarer Kältemittel wie Propan ist eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben – mit Berücksichtigung der Zündquellen und Sicherheitszonen. Anlagen sollten möglichst im Freien stehen, mit ausreichendem Abstand zu Mauern (mindestens zwei Meter) und geschützt vor Zündquellen. Sicherheitsbereiche sind je nach Risiko zu sichern und deutlich zu kennzeichnen.

Weitere Einzelheiten zur sicheren Aufstellung von Kälteanlagen und Wärmepumpen enthält die DIN EN 378.

Schutzkleidung, PSA & Dokumentation

Haut, Augen und Atemwege von Menschen sind empfindlich. Sicherheit hört deswegen nicht bei der Technik auf; auch die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gehört dazu. Wer mit brennbaren Kohlenwasserstoffen arbeitet, muss passende Kleidung, Handschuhe und Atemschutz tragen, zumal viele Kältemittel unsichtbar und auch geruchlos sind. Auch wichtig: die lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen – von der Lecksuche über die Dichtheitskontrolle bis zur Rückgewinnung.

Einsatzbereiche für brennbare Kältemittel – Von Wärmepumpen bis Gewerbekälte

Propan (R290) und andere Kohlenwasserstoffe werden immer wichtiger – und das in allen Bereichen, in denen Kälte wichtig ist.

Wärmepumpen mit R290

R290 – besser bekannt als Propan – punktet bei Wärmepumpen mit hoher Effizienz und niedrigem Treibhauspotenzial. Als brennbares Kältemittel gehört es zur Sicherheitsgruppe A3; beim Aufstellen der Anlagen muss also der Brandschutz beachtet werden. Eine sachkundige Planung und regelmäßige Dichtheitskontrolle sind entscheidend. Wer ein gültiges Zertifikat über die Sachkunde besitzt, kennt die Normen und sorgt für einen sicheren und gesetzeskonformen Betrieb.

Kälteanlagen im Supermarkt & Gewerbe

Supermärkte und Gewerbebetriebe brauchen besonders zuverlässige Kälte, um frische Lebensmittel zu schützen und das Vertrauen der Kunden zu erhalten. Hier kommen Kohlenwasserstoffe wie Propan zunehmend zum Einsatz. Sie überzeugen durch ihre Umweltfreundlichkeit – ein klarer Vorteil im Sinne der ChemKlimaschutzV. Der Umgang mit brennbaren Kältemitteln in der Praxis erfordert jedoch Fachkunde.

Split-Klimageräte mit R32

R32 ist ein fluoriertes, klimaschädliches Kältemittel (GWP 675), das in Split-Klimaanlagen weit verbreitet ist. Es lässt sich einfach handhaben und hat das noch klimaschädlichere und deshalb verbotene R410A zunehmend ersetzt. Doch ab 2027 ist auch mit R32 Schluss: Die neue F-Gase-Verordnung verbietet R32 in neuen Anlagen mit weniger als 12 kW. Die Zukunft gehört natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290) oder CO₂ (R744).

Einsatz in Industrie, Lebensmittelbranche & SHK-Bereich

In der Industrie und Lebensmittelverarbeitung sind effiziente Kälteanlagen unverzichtbar für die Sicherheit der Produkte. Für eine bessere Klimabilanz werden hier immer öfter Kohlenwasserstoffe statt Treibhausgasen eingesetzt. Auch im SHK-Bereich werden für Wärmepumpen und Kälteanlagen immer mehr Kohlenwasserstoffe genutzt. Hier ist fundierte Fachkunde im Sinne der ChemKlimaschutzV gefragt – für einen sicheren, umweltgerechten und gesetzlich konformen Betrieb.

Wartung & Instandhaltung von Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln

Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln wie Propan sind effizient und klimafreundlich – vorausgesetzt, die Wartung stimmt. Warum regelmäßige Checks so wichtig sind, zeigt dieser Überblick.

Instandhaltungszyklen & Kontrollpflichten

Betreiber von Anlagen mit brennbaren Kältemitteln wie Propan (R290) sind gesetzlich zur Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Dabei werden Art, Umfang und Intervalle der Dichtheitskontrollen festgelegt. Zwar gibt es keine festen Fristen wie bei fluorierten Kältemitteln, doch die DIN EN 378 Teil 4 Anhang D bietet sinnvolle Orientierung: Ab 3 kg Füllmenge wird eine jährliche Prüfung empfohlen, ab 30 kg halbjährlich und ab 300 kg vierteljährlich. Die regelmäßige Lecksuche ist besonders wichtig, um das Risiko von Explosionen zu minimieren.

Fehlerquellen & typische Risiken

Leckagen an Wärmetauschern können viele Ursachen haben: falsche Handhabung, Vibrationen, chemische Reaktionen oder Korrosion. Häufige Korrosionsarten sind Spalt-, Spannungsriss-, Ameisennest- und galvanische Korrosion. Solche Schäden führen zu Mikro-Leckagen, verringern die Effizienz der Anlage und erhöhen den Energieverbrauch. Eine präzise Lecksuche ist daher entscheidend, um Umweltschäden zu vermeiden und die ursprüngliche Leistung der Anlage wiederherzustellen.

Verantwortung von Betreibern & Dienstleistern

Wer mit Kälteanlagen arbeitet, trägt große Verantwortung. Betreiber müssen für die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten sorgen. Das bedeutet: Entweder Sie oder Ihre Mitarbeiter nehmen an Schulungen teil oder Sie beauftragen qualifizierte Dienstleister. Nur mit entsprechender Sachkunde und zertifiziertem Personal bleiben Effizienz, Sicherheit und Umweltaspekte im Einklang.

Zukunftstrends: Alternative Kältemittel & klimafreundliche Lösungen

Die Kältebranche steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Gefragt sind klimafreundliche Lösungen, die nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch technische und gesetzliche Anforderungen erfüllen. Wer hier den Überblick behält, ist klar im Vorteil.

Entwicklung von Low-GWP-Kältemitteln

Moderne Kältemittel sollen möglichst wenig zum Treibhauseffekt beitragen. Die früher eingesetzten Treibhausgase gehören bald der Vergangenheit an. Deshalb setzen Hersteller verstärkt auf Low-GWP-Kältemittel wie Propan, ein brennbarer Kohlenwasserstoff der Sicherheitsgruppe A3. Sie überzeugen durch Effizienz, sind aber beim Umgang anspruchsvoll. Fachkundige Planung, regelmäßige Dichtheitskontrolle und passende Normen sind entscheidend für den sicheren Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen.

Rolle der EU bei der GWP-Reduktion

Mit der überarbeiteten F‑Gase-Verordnung treibt die EU die Reduktion fluorierter Treibhausgase energisch voran. Ziel ist es, die Klimabilanz von Kälteanlagen deutlich zu verbessern – durch konkrete Verbote und schrittweise Reduktion. Der rechtssichere Betrieb verlangt vom Kälteanlagenbauerhandwerk umfassende Sachkunde, gültige Zertifikate und genaue Kenntnis unter anderem der ChemKlimaschutzV – auch bei Instandhaltung, Rückgewinnung und Lecksuche.

Markttrend: Green Cooling & natürliche Alternativen

Green Cooling ist mehr als ein Schlagwort – es ist ein wachsender Trend. Immer häufiger kommen natürliche Kältemittel wie Propan oder CO₂ zum Einsatz. Besonders im SHK-Bereich, in Supermärkten oder der Industrie wächst der Bedarf an klimafreundlichen Anlagen. Die natürlichen Kältemittel sind zwar effizient und umweltfreundlich, stellen aber hohe Anforderungen an den sicheren Umgang. Wer die Fachkunde und die passende Ausrüstung mitbringt, hat hier klare Vorteile im Wettbewerb.

Schulung & Weiterqualifikation als Zukunftsinvestition

Die Umstellung verlangt nicht nur neue Technik, sondern auch neue Kompetenzen. Wer langfristig erfolgreich arbeiten will, investiert in Weiterbildung und sorgt für die nötige Fach- und Sachkunde im Betrieb. Zertifizierte Schulungen sichern nicht nur die Qualität der Arbeit, sondern auch den gesetzeskonformen Einsatz moderner Anlagen – ein echtes Plus für jedes SHK- und Kälteanlagenbauerhandwerk.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Sachkunde für brennbare Kältemittel

Was sind brennbare Kältemittel und wie unterscheiden sie sich von herkömmlichen Kältemitteln?

Brennbare Kältemittel wie Propan sind Kohlenwasserstoffe mit guten thermodynamischen Eigenschaften. Im Unterschied zu fluorierten Kältemitteln verursachen sie kaum Treibhausgase und gelten daher als klimafreundliche Alternative. Ihr Einsatz erfordert jedoch erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, da sie sich entzünden können. Für den fachgerechten Umgang ist fundierte Sachkunde notwendig, da Installation und Wartung der Anlagen besondere Anforderungen an Technik und Sicherheit stellen.

Was bedeuten die Sicherheitsgruppen A1, A2L, A2 und A3 bei Kältemitteln?

Die ISO 817 unterteilt Kältemittel in Sicherheitsgruppen: nach Toxizität (A/B) und Brennbarkeit (1–3). A1 steht für nicht brennbar und wenig toxisch, A3 für hochentzündlich, aber ebenfalls wenig toxisch. Die Gruppe A2L beschreibt schwer entzündliche Stoffe mit niedriger Brenngeschwindigkeit. Diese Einteilung hilft beim sicheren Umgang mit Kältemitteln.

Wer benötigt eine Sachkundebescheinigung für brennbare Kältemittel?

Laut EU‑F‑Gase-Verordnung 2024/573 und der deutschen ChemKlimaschutzV ist die Teilnahme an einer Fortbildung und eine Sachkundebescheinigung Pflicht für alle, die mit fluorierten oder brennbaren Kältemitteln umgehen. Die Sachkunde muss durch ein Zertifikat nachgewiesen werden, das zu Aufgaben wie Lecksuche, Dichtheitskontrolle oder Rückgewinnung an Kälteanlagen berechtigt. Die neue Verordnung ersetzt die bisherige DVO (EU) 2015/2067.

Was ist der Unterschied zwischen Sachkunde und Fachkunde in der Kältetechnik?

Fachkunde beschreibt technisches Grundwissen, etwa aus Ausbildung oder Berufserfahrung, ist jedoch kein formell geregelter Begriff. Sachkunde hingegen ist gesetzlich definiert: Sie wird durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs mit abschließender Prüfung nachgewiesen. Nur wer ein entsprechendes Zertifikat besitzt, darf laut ChemKlimaschutzV bestimmte Tätigkeiten an Kälteanlagen durchführen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Teilnahme an einer Sachkundeschulung?

Für die Teilnahme an einer Sachkundeschulung der Kategorie A1 oder A2 ist eine abgeschlossene Berufsausbildung – z. B. im SHK-Bereich oder in der Metallverarbeitung – erforderlich. Zusätzlich wird praktische Erfahrung im Umgang mit Kälteanlagen vorausgesetzt. Wer aus einem anderen Beruf kommt, muss eine Lötschulung absolvieren. Diese Anforderungen stellen sicher, dass Teilnehmer die technischen und sicherheitsrelevanten Grundlagen kennen.

Für die Teilnahme an einer Sachkundeschulung für brennbare Kältemittel gemäß EN 22712 muss man bereits das Sachkunde-Zertifikat nach Kategorie I, II A1 oder A2 vorlegen können.

Wie läuft die Prüfung zur Sachkunde ab und welches Zertifikat erhält man?

Die Sachkundeprüfungen umfassen einen theoretischen und einen praktischen Teil. Inhalte sind unter anderem Thermodynamik, Sicherheit, Lecksuche, Rückgewinnung sowie die Einhaltung der ChemKlimaschutzV. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Teilnehmer ein offizielles Zertifikat, das die Sachkunde bestätigt.

Welche Kältemittel gelten als natürliche und brennbare Alternativen?

Zu den natürlichen und brennbaren Kältemitteln zählen vor allem Propan (R290), Isobutan (R600a) und Ammoniak (R717). Diese Stoffe haben ein sehr niedriges Treibhauspotenzial (GWP) und gelten als klimafreundliche Alternativen zu fluorierten Kältemitteln. Der Umgang mit ihnen ist jedoch sicherheitstechnisch anspruchsvoller und erfordert eine spezielle Sachkundebescheinigung.

Wie funktioniert die Lecksuche bei brennbaren Kältemitteln?

Für die Lecksuche bei brennbaren Kältemitteln wie Propan sind spezielle Prüfgeräte erforderlich, die die Gaskonzentration direkt an der Sensorspitze messen. Nur so lassen sich Lecks sicher identifizieren. Der sachkundige Umgang mit diesen Geräten ist unerlässlich – nicht nur für den sicheren Betrieb der Anlagen, sondern auch zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Wann und wie müssen Dichtheitskontrollen bei Kälteanlagen durchgeführt werden?

Für brennbare Kältemittel gelten keine gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle, da sie im Vergleich zu fluorierten Treibhausgasen kaum ein Klimarisiko darstellen. Dennoch empfiehlt die DIN EN 378 (Teil 4, Anhang D) freiwillige Kontrollintervalle: jährlich ab 3 kg, halbjährlich ab 30 kg und vierteljährlich ab 300 kg Füllmenge. Sachkundige Betreiber sollten diese Empfehlungen ernst nehmen – im Sinne der Betriebssicherheit und des Umweltschutzes.

Welche Anforderungen stellt die DIN EN 378 an den Umgang mit brennbaren Kältemitteln?

Die DIN EN 378 regelt den sicheren Umgang mit Kältemitteln in Kälteanlagen und Wärmepumpen. Bei brennbaren Stoffen gelten erhöhte Anforderungen an Belüftung, Explosionsschutz und Lecküberwachung. Zusätzlich schreibt die Norm spezielle Maßnahmen zur Risikominimierung vor, etwa bei Aufstellung und Wartung der Anlagen. Sie dient dem Schutz von Personen, Umwelt und Technik.