Energetische Inspektion von Klimaanlagen – Alles was Sie wissen müssen

Doppelt Geld sparen durch die energetische Inspektion von Klimaanlagen: Senken Sie Ihre Stromkosten und entgehen Sie Geldstrafen. Wir sagen Ihnen wie.

Eine Hand zeichnet mit Kreide ein Haus auf eine Tafel; links sind farbige Balken, die an Energieeffizienz erinnern.

Als Betreiber eines Gebäudes haben Sie es nicht leicht. Sie haben unzählige Pflichten im Betrieb, die schwer zu überschauen sind. Die ebenfalls vorgeschriebene energetische Inspektion von Klimaanlagen kann da leicht unter den Tisch fallen. Dabei können Sie durch diese Prüfung viel Geld sparen: Zum einen verschleudert Ihre Klimaanlage durch die energetische Inspektion nicht mehr Strom als nötig; zum anderen müssen Sie keine hohen Bußgelder fürchten.

Es ist also wichtig, Ihre Klimaanlage oder Lüftungsanlage und ihre Komponenten sowohl in Wohngebäuden als auch in Nichtwohngebäuden von einem Fachmann unter die Lupe nehmen zu lassen, vor allem wenn Sie kein System für die Gebäudeautomation und -regelung haben. Schon kleine Optimierungen durch die Klimaanlagen-Inspektion beeinflussen die Kälteleistung und sparen über die Jahre im laufenden Betrieb eine beeindruckende Summe ein. Und verbessern wahrscheinlich sogar das Klima im Gebäude.

Sie sind derjenige, der vom Arbeitgeber oder von einem Kunden mit der energetischen Inspektion von Klimaanlagen und Lüftungsanlagen beauftragt ist? Damit liegt die Betreiberpflicht bei Ihnen, die Prüfung nach dem GEG, dem Gebäudeenergiegesetz, gewissenhaft durchzuführen und zu dokumentieren.

Was ist eine energetische Inspektion?

Frustriert von den Stromkosten? Das könnte an Ihrer Klimaanlage liegen. Viele Lüftungsanlagen und Klimaanlagen laufen ineffizient. Eine energetische Inspektion verhindert, dass Sie Jahr für Jahr mehr Geld als nötig zahlen. Außerdem sind Sie als Betreiber einer Klimaanlage ohnehin zu dieser Klimaanlagen-Inspektion verpflichtet.

Läuft die Klimatisierung des Gebäudes energieeffizient? Das ist knapp zusammengefasst die Frage, die die energetische Inspektion beantworten soll. Dazu gehören die Teilfragen:

  • Werden die klimatisierten Räume anders oder weniger genutzt, so dass weniger Wärme zum Beispiel durch Menschen oder Maschinen entsteht?
  • Hat sich die Effizienz der Anlage verschlechtert? Muss die Anlage also für die gleiche Kühlwirkung mehr arbeiten? Oder anders gesagt: Passen Kälteleistung und Kühlbedarf noch zusammen?
  • Stimmen die Regelungsparameter noch? Müssen die Sollwerte Luftmengen, Temperatur, Raumluftfeuchte und Betriebszeit an den Kühlbedarf angepasst werden?
  • Ist die Anlage noch auf dem neuesten Stand der Technik oder könnte sie durch Modernisierung effizienter werden?

Die energetische Inspektion ist ein Gewinn: Ihre Räume haben ein genauso angenehmes, kühles Klima wie zuvor; nur die Kosten und die Umweltverschmutzung nehmen ab. Und Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen wegen der hohen Bußgelder für versäumte Betreiberpflichten. Die werden fällig, wenn Sie bei einer Überprüfung nicht den vom Gebäudeenergiegesetz vorgeschriebenen Inspektionsbericht vorweisen können.

Wer darf eine energetische Inspektion durchführen?

Sie müssen sich um Ihre Klimaanlage kümmern, auch wenn Sie sich selbst nicht ausreichend damit auskennen. Das geht den meisten Betreibern so. Das GEG, das Gesetz zur Gebäudeenergie, schreibt vor, dass nur eine fachkundige Person die energetische Inspektion übernehmen darf. Dazu ist ein einschlägiger Hochschulabschluss mit Berufserfahrung in Bezug auf raumlufttechnische Anlagen nötig, aber auch Meister und Techniker in einem anlagentechnischen Gewerbe dürfen Klimaanlagen energetisch inspizieren.

Wenn Sie diese Pflicht an eine fachkundige Person delegieren, können Sie als Betreiber sich um Ihre Hauptaufgaben kümmern.

Für welche Klima- und Lüftungsanlagen ist die energetische Inspektion Pflicht?

Sie haben eine kleine Klimaanlage und fragen sich, ob Sie eine energetische Inspektion nachweisen können müssen? Das neue, 2020 in Kraft getretene GEG, das Gesetz zur Gebäudeenergie, schreibt die energetische Inspektion vor für Klimaanlagen oder kombinierte Lüftungs- und Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt. Werfen Sie einen Blick in die Unterlagen Ihrer Anlage; darin stehen die Angaben zur Nennleistung.

 

Wenn Sie mehr als zehn Klimaanlagen mit einer Leistung für den Kältebedarf zwischen 12 kW und 70 kW betreiben, die in vergleichbaren Gebäuden eingebaut und nach Anlagentyp und Leistung gleichartig sind, können Sie sich bei der Klimaanlagen-Inspektion auf Stichproben beschränken: Es reicht dann, bei 10 bis 200 Klimaanlagen jede zehnte Anlage und bei mehr als 200 jede zwanzigste Anlage zu prüfen – eine echte Erleichterung.

Wann muss die energetische Inspektion von Klimaanlagen durchgeführt werden?

Wenn Ihre Klimaanlage erst wenige Jahre alt ist, ist zunächst noch keine energetische Inspektion nötig. Die wichtigsten Fristen sind: Zehn Jahre nach Inbetriebnahme der Klimaanlage oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine ist die energetische Inspektion fällig, und dann wiederkehrend alle zehn Jahre. Auch wenn bis dahin noch Jahre vergehen, notieren Sie sich am besten schon jetzt den Termin.

Eine Besonderheit sind die Anlagen, die vor dem 1. Oktober 2018 schon älter als zehn Jahre waren: Sie mussten spätestens bis zum 31. Dezember 2022 energetisch inspiziert werden.

Welche Klimaanlagen brauchen keine energetische Inspektion?

Eine Betreiberpflicht, auch wenn sie durchaus Sinn macht, ist natürlich oft lästig. Vielleicht gehören Sie ja zu den wenigen, die sich die energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen in einem Nichtwohngebäude sparen können. Dazu müsste allerdings Ihr Gebäude einen sehr hohen Standard erfüllen: Haben Sie ein System für die Gebäudeautomation und -regelung, das die folgenden Kriterien erfüllt?

  • Das System protokolliert, überwacht und analysiert den Energieverbrauch des Gebäudes kontinuierlich und ermöglicht dessen Anpassung.
  • Das System kann eine Benchmark für die Energieeffizienz des Gebäudes aufstellen und meldet Effizienzverluste der vorhandenen gebäudetechnischen Systeme automatisch.
  • Das System ermöglicht die Kommunikation der vorhandenen, miteinander verbundenen gebäudetechnischen Systeme und anderer gebäudetechnischer Anwendungen.

 

Wunderbar, dann müssen Sie Ihre Klimaanlagen nicht energetisch inspizieren; Ihre Gebäudeleittechnik erledigt das ja quasi fortlaufend.

 

Auch bei Wohngebäuden sind die Hürden hoch, wenn Sie aus der Pflicht zur energetischen Inspektion entlassen werden wollen: Dazu muss eine Überwachungsfunktion die Effizienz der gebäudetechnischen Systeme kontinuierlich elektronisch überwachen und eine Regelungsfunktion den optimalen Umgang mit Energieressourcen gewährleisten.

Was ist die DIN SPEC 15240: 2019-03?

Bei großen Klimaanlagen ist das Gebäudeenergiegesetz besonders anspruchsvoll: Klimaanlagen und kombinierte Lüftungs- und Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 70 Kilowatt müssen nach der DIN SPEC 15240: 2019-03 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Energetische Inspektion von Klimaanlagen“ energetisch inspiziert werden. Diese DIN ist übrigens auch ein gutes Hilfsmittel für jede energetische Inspektion von Klimaanlagen – quasi wie eine Checkliste.

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Was regelt das Gebäudeenergiegesetz darüber hinaus?

Die Vorschriften zur energetischen Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen sind in § 74 ff. des Gebäudeenergiegesetzes geregelt. Dies ist nur ein kleiner Teil des umfangreichen Gesetzes, das alle energetischen Anforderungen für alle beheizten oder klimatisierten Gebäude festlegt, und zwar sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien, deren Eigentümer gegebenenfalls Gebäudetechnik nachrüsten oder austauschen müssen.

Hat das GEG, das Gesetz zur Gebäudeenergie, die EnEV abgelöst?

Die häufige Frage, welche EnEV aktuell gültig ist, stellt sich nicht mehr. Das Gebäudeenergiegesetz hat am 1. November 2020 die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst und bündelt ihren Inhalt in einer Vorschrift.

Bevor das Gebäudeenergiegesetz gültig wurde, waren die Bestimmungen zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen in § 12 EnEV geregelt. Ein Vergleich des alten § 12 EnEV mit dem §§ 74-78 GEG macht deutlich, dass einige Bestimmungen angepasst wurden. Vor allem betrifft die Pflicht zur energetischen Inspektion nicht mehr nur – wie in der EnEV 2014 – Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW, sondern auch kombinierte Lüftungs- und Klimaanlagen mit dieser Nennleistung.

Im GEG wird außerdem erstmals eine juristische Definition des Begriffs Klimaanlage geliefert: „die Gesamtheit aller zu einer gebäudetechnischen Anlage gehörenden Anlagenbestandteile, die für eine Raumluftbehandlung erforderlich sind, durch die die Temperatur geregelt wird“.

Was ist das Ziel des GEG, des Gebäudeenergiegesetzes?

Für Sie als Besitzer einer Klimaanlage oder einer kombinierten Lüftungs- und Klimaanlage oder als fachkundige Person für die energetische Inspektion von Klimaanlagen bedeuten die Regelungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes zunächst einmal Mehraufwand. Sie können aber letztlich nur gewinnen, wenn Sie sich an die Vorschriften halten und die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach GEG durchführen:

Gebäude sind ein teurer Besitz. Das liegt zu einem nicht geringen Teil an ihrem hohen Energieverbrauch. Gerade Betreiber von Klimaanlagen stöhnen über die Stromkosten. Mit der energetischen Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen können Sie diese Kosten spürbar senken.

 

Anderen Immobilienbesitzern geht es nicht anders: Etwa 35 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland entfallen auf Gebäude. Sie allein verursachen 120 Millionen Tonnen des Treibhausgases CO2 im Jahr. Wenn diese Emissionen nicht drastisch reduziert werden, scheitert Deutschland an den Klimaschutzzielen und bleibt weiterhin gefährlich abhängig von Energie aus dem Ausland. Das ist der Grund für die verpflichtende energetische Inspektion von Klimaanlagen, die früher in der EnEV 2014 und jetzt im GEG, dem Gesetz zur Gebäudeenergie, geregelt ist.

FAQ

Weitere Hinweise zum Thema:

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für die energetische Inspektion von Klimaanlagen?

Laut Gebäudeenergiegesetz ist eine energetische Inspektion Pflicht für Klima- und Lüftungsanlagen mit einer Kälteleistung von über 12 kW. Bei vielen gleichartigen Anlagen reichen Stichproben. Die erste Inspektion inkl. Inspektionsbericht ist zehn Jahre nach Inbetriebnahme oder Modernisierung fällig und dann im Zehn-Jahres-Rhythmus. Große Anlagen über 70 kW müssen zusätzlich nach DIN SPEC 15240:2019-03 inspiziert werden. Am besten buchen Sie eine einschlägige Fortbildung und halten sich an die dort vermittelten Regeln zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen: So erfüllen Sie alle gesetzlichen Vorgaben.

Verschiedene Ausnahmeregelungen für Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude befreien von der energetischen Inspektion, wenn spezielle Überwachungs- und Regelungssysteme der Gebäudeautomation genutzt werden.

Welche Komponenten beeinflussen die Energieeffizienz einer Klimaanlage am stärksten?

Die Energieeffizienz einer Klimaanlage wird maßgeblich von mehreren Komponenten beeinflusst: dem Wirkungsgrad der Kältemaschine, der Effizienz der Ventilatoren und Wärmeübertrager sowie der Qualität der Regelungstechnik. Moderne, gut abgestimmte Systeme mit intelligenter Steuerung erzielen die höchste Energieeffizienz.

Im laufenden Betrieb einer Klimaanlage sind vor allem regelmäßige Wartungen wichtig, denn schlecht gewartete Komponenten verbrauchen für das gleiche Klima in den Räumen mehr Energie. Im Seminar des FHB zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen erhalten Sie auch Tipps zur Optimierung der wichtigsten Komponenten für eine effizientere Klimaanlage.

Was muss ein Betreiber vor einer energetischen Inspektion beachten?

Auch wenn die energetische Inspektion an das Wartungspersonal delegiert ist, hat der Betreiber im Vorfeld einige Aufgaben zu erledigen:

Vor einer energetischen Inspektion sollte der Betreiber die Anlagendokumentation prüfen, insbesondere Angaben zur Nennleistung und das Inbetriebnahmedatum. Wichtig ist der Nachweis von Wartungen und eventuellen Modernisierungen, um die Fristen korrekt zu bestimmen. Zudem sollten alle relevanten Unterlagen zu Steuerung, Regelung und Betrieb der Klimaanlage bereitliegen. Bei großen Anlagen oder vielen baugleichen Geräten sollte geklärt werden, ob eine Stichprobenregelung möglich ist.

Wie wird die Kälteleistung bei einer energetischen Inspektion gemessen?

Bei einer energetischen Inspektion wird die Kälteleistung meistens nicht direkt gemessen, sondern aus vorhandenen Anlagendaten, der Prüfung des Wartungszustands und Berechnungen der Energieeffizienz ermittelt. Ziel der Inspektion ist es, durch den Vergleich von Kühllast und Kälteleistung die Effizienz der Klimaanlage zu überprüfen und Einsparpotenziale zu identifizieren. Die Rolle der Kälteleistung in der energetischen Bewertung von Klimaanlagen ist besonders wichtig: Die Kälteleistung muss zur Kühllast des Gebäudes passen, damit die Klimaanlage effizient arbeitet.

Welche Methoden werden zur Ermittlung des Kühlbedarfs bei der Inspektion genutzt?

Nur wenn der Kühlbedarf bekannt ist, kann die Kälteleistung richtig eingestellt werden: Die Anlage soll ausreichend kühlen, ohne jedoch über das Ziel hinauszuschießen. Das macht deutlich, warum die Analyse des Kühlbedarfs für den Betrieb von Klimaanlagen entscheidend ist. Dabei haben reale Betriebsdaten Vorrang: Aus tatsächlichen Laufzeiten, Energieverbräuchen und Temperaturen ergibt sich der tatsächliche Kühlbedarf.

Liegen keine genauen Daten vor, muss der Kühlbedarf anhand von Gebäudedaten (z.B. Nutzfläche, Intensität der Sonneneinstrahlung, Anzahl der Personen und Geräte) überschlagen werden. Dazu bietet die DIN SPEC 15240 standardisierte Verfahren an.

Wie oft sollte eine energetische Inspektion durchgeführt werden?

Die erste Inspektion einer Klimaanlage muss erst zehn Jahre nach der Inbetriebnahme oder nach dem Austausch zentraler Komponenten wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine erfolgen. Danach ist eine Wiederholung alle zehn Jahre vorgeschrieben.

Für Anlagen, die bereits vor dem 1. Oktober 2018 älter als zehn Jahre waren, galt eine Sonderregelung: Sie mussten spätestens bis zum 31. Dezember 2022 inspiziert werden.

Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Betreiber bei der energetischen Inspektion?

Diese kurze Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die Aufgaben und Pflichten des Betreibers:

  • Anlagendokumentation bereitstellen (z.B. technische Daten, Nennleistung, Baujahr)
  • Informationen zu Steuerung und Regelung der Anlage vorbereiten (z.B. Gebäudeautomation, Effizienzfunktionen)
  • Überblick über Anzahl und Typ der Anlagen bereitstellen
  • Zugang zu allen relevanten Komponenten sicherstellen
  • Fristen und gesetzliche Vorgaben beachten

Zusammenfassung zur energetischen Inspektion von Klimaanlagen

Im Sommer geht die Arbeit einfach besser von der Hand, wenn eine Klimaanlage die Raumluft angenehm herunterkühlt. Studien zeigen, dass ab einer bestimmten Temperatur die Produktivität der Mitarbeiter sinkt. Jeder hat solche Situationen schon einmal erlebt. Lüftungs- und Klimaanlagen sind hilfreich, brauchen jedoch gelegentlich Zuwendung.

Das GEG, das Gesetz zur Gebäudeenergie, ist seit November 2020 in Kraft und hat die EnEV 2014 und andere Vorschriften gebündelt und abgelöst. Zusammengefasst: Die Prüfung von Klimaanlagen durch eine fachkundige Person ist Pflicht ab einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 Kilowatt. Ab 70 Kilowatt muss die Prüfung nach DIN SPEC 15240 durchgeführt werden.

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