Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt in § 19 L die Anforderungen an Fachbetriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, sowie den Betrieb und die Überwachung entsprechender Anlagen. Ziel ist der Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch gefährliche Stoffe wie Öle, Chemikalien oder andere flüssige Stoffe.
WHG § 19 L – Anforderungen an Fachbetriebe im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Was regelt WHG § 19 L genau?
WHG § 19 L beschreibt die Pflichten und Anforderungen für Betriebe, die Anlagen betreiben oder Tätigkeiten ausführen, bei denen wassergefährdende Stoffe eine Rolle spielen. Zentral ist dabei die sogenannte Fachbetriebspflicht, die durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ergänzt wird.
Fachbetriebe müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Fachliche Qualifikation
Fachbetriebe müssen über geschultes Personal verfügen, das mit den technischen und rechtlichen Vorgaben vertraut ist. - Überwachungsvertrag
Der Betrieb muss regelmäßig von einer zugelassenen Überwachungsstelle überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Anforderungen des WHG und der AwSV eingehalten werden. - Instandhaltung und Instandsetzung
Anlagen sind regelmäßig zu warten, zu reparieren und technisch auf dem neuesten Stand zu halten, um das Risiko von Leckagen oder Unfällen zu minimieren.
Warum ist die Fachbetriebspflicht wichtig?
Die Fachbetriebspflicht stellt sicher, dass nur qualifizierte Betriebe mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten dürfen. Dadurch werden Risiken für die Umwelt reduziert. Gleichzeitig schafft dies Rechts- und Planungssicherheit für Betreiber und Behörden.
Anforderungen an Anlagen und Tätigkeiten
Unter WHG § 19 L fallen Anlagen und Tätigkeiten, die wassergefährdende Stoffe umfassen, wie etwa:
- Lagerung und Abfüllung von flüssigen Stoffen
- Transport und Umschlag wassergefährdender Stoffe
- Technische Einrichtungen, wie Auffangwannen oder Sicherheitssysteme
- Reparaturen und Umbaumaßnahmen an bestehenden Anlagen
AwSV und WHG – eine enge Verzahnung
Die AwSV präzisiert die Anforderungen des WHG. Sie legt z. B. fest, wie wassergefährdende Stoffe klassifiziert werden, und beschreibt technische Standards, die bei der Anlagenplanung und dem Betrieb eingehalten werden müssen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Betrieb, der mit Öl arbeitet, muss nachweisen, dass Auffangsysteme vorhanden sind und regelmäßig überprüft werden. Zudem muss der Betrieb über einen zertifizierten Überwachungsvertrag verfügen.
Vorteile für Fachbetriebe und Betreiber
- Rechtssicherheit: Betriebe, die die WHG-Vorgaben einhalten, minimieren Haftungsrisiken.
- Umweltschutz: Ein verantwortungsvoller Umgang mit wassergefährdenden Stoffen schützt die Gewässer.
- Wettbewerbsvorteil: Zertifizierte Fachbetriebe können sich von Mitbewerbern abheben.
Fazit
WHG § 19 L und die damit verbundenen Vorschriften wie die AwSV sind essenziell für den Schutz der Umwelt und die Sicherheit beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um Risiken zu minimieren und nachhaltig zu handeln.