Sprinklerwart

Das Bauordnungsrecht besagt, dass die Unternehmensleitung für die Funktionstüchtigkeit von Brandschutzanlagen verantwortlich ist. Diese Verantwortung wird meist an einen fachlich geeigneten Mitarbeiter delegiert und stellt den Sprinklerwart dar. Als Sprinklerwart führt man die vorgeschriebenen Kontrollen durch, veranlasst die erforderlichen Reparaturen und führt das Betriebsbuch, in das alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse eingetragen werden. Um diese Tätigkeiten durchführen zu dürfen, muss der ernannte Mitarbeiter neben einer Schulung wie den VdS-Sprinklerwärterlehrgang auch in den Umgang mit der Anlage eingewiesen werden.


Folgende Instandhaltungsmaßnahmen des Betreibers müssen u.a. erfüllt werden:

  • Tägliche Sichtkontrollen: Alle Anlagenanzeigen kontrollieren
  • Wöchentliche Kontrollen: Probealarm an jeder Ventilstation, Überprüfung des Löschgas-Vorrats bei CO2-Löschanlagen
  • Monatliche Kontrollen: Funktionsbereitschaft der Pumpen und Antriebe, Ölstände von Pumpen und Dieselmotoren prüfen, Zumischeinrichtung auf Funktion überprüfen, Prüfung der Einrichtungen zur Betätigung und Auslösung von Brandschutztüren und -klappen bei CO2-Löschanlagen
  • Halbjährliche Kontrollen: Schaummittelbehälter auf Funktion überprüfen
  • Jährliche Kontrollen: Qualitätsprüfung des Schaummittels (Hersteller und ausgebildete betriebliche Fachkraft), Funktionsprobe der Zumischeinrichtung
  • Alle fünf Jahre: Verschiedene Wasserbehälter überprüfen

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