Prämiengutschein

Ein Prämiengutschein ist ein Teilbereich der Bildungsprämie der deutschen Bundesregierung, um die Bereitschaft der Bürger zur individuellen beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. Mit dem Prämiengutschein werden Weiterbildungsmaßnahmen mit Veranstaltungsgebühren bis maximal 1.000 Euro gefördert. Der Staat übernimmt mit dem Prämiengutschein 50 Prozent dieser Gebühren. Alle Personen, die mindestens 25 Jahre alt und mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten können einen Prämiengutschein erhalten. Eingeschränkt wird diese finanzielle Unterstützung allerdings noch dadurch, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen des Erwerbers nicht mehr als 20.000 Euro beträgt. Bei Eheleuten liegt die Grenze bei 40.000 Euro pro Jahr. Die andere Hälfte der Kosten muss selbst übernommen werden. Voraussetzung für Nutzung dieser Förderung ist eine persönliche, kostenlose Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. Auch die Bildungsprämie wird aus ESF-Mitteln finanziert, das Verfahren ist jedoch nicht zu verwechseln mit den ESF-Programmen der Länder, wo die Antragstellung über die Bildungsträger abgewickelt wird.

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