Löschwasserversorgung

Unter Löschwasserversorgung versteht man die vorsorgliche Bereitstellung von Löschwasser. Dazu zählt auch die Einrichtung geeigneter Löschwasserentnahmestellen für die Feuerwehr. Zur Einrichtung dieser Stellen gehören ebenso die Bereitstellung von Löschwasser durch Löschwasserbrunnen, -behälter, -teiche, Trinkwasserrohrnetz sowie Entnahmestellen wie Hydranten und Löschwasser-Sauganschlüsse. Die Löschwasserversorgung kann nach drei verschiedenen Kriterien gegliedert werden:

  1. Nach technischen Kriterien: zentrale oder unabhängige Löschwasserversorgung
  2. Nach Anwendungsbereich: Grundschutz oder Objektschutz
  3. Nach Örtlichkeit: öffentliche oder nichtöffentliche/private Löschwasserversorgung
  1. Bei der zentralen Löschwasserversorgung erfolgt die Entnahme durch ein Rohrleitungsnetz von einem zentralen Wasserversorgungsbetrieb aus. Die unabhängige Löschwasserversorgung entnimmt Wasservorräte aus einem unabhängigen Rohrnetz mit zentraler Versorgung.
  2. Der Grundschutz ist die Löschwasserversorgung in einem Löschbereich bestimmter Größe für Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung aufgrund des allgemeinen Brandrisikos. Unter Objektschutz versteht man die über den Grundschutz hinausgehende, objektbezogene Löschwasserversorgung für Objekte mit besonderem Brandrisiko.
  3. Öffentliche Löschwasserversorgung sind alle Entnahmeeinrichtungen auf öffentlichen Flächen wie z. B. Straßen und Plätze. Sie dienen nicht nur dem Brandschutz bestimmter Objekte, sondern der Allgemeinheit. Für den Brandschutz bestimmter Objekte gibt es die nichtöffentliche Löschwasserversorgung. hierbei befinden sich die Entnahmestellen auf Grundstücken der zu schützenden Objekte.

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